Lösungsprozess
FirmaADI sorgt dafür, dass Händler und Broker ihre Streitigkeiten schnell, effizient, unvoreingenommen und authentisch beilegen können und dass sie eine fundierte Antwort erhalten. Dies trägt zu ihrem Gesamtwissen über Forex und Contracts for Difference (CFDs) bei.
01

Eine Beschwerde bei der Finanzkommission einreichen


Innerhalb von 45 Tagen nach dem Vorfall kann der Kunde eine Beschwerde bei der Finanzkommission einreichen. Er muss jedoch zunächst versuchen, seine Beschwerde mit dem betreffenden Mitglied zu klären.
 
  • Das Mitglied hat 5 Tage Zeit, den Eingang der Kundenbeschwerde zu bestätigen, und 14 Tage Zeit, um die Beschwerde im Rahmen des internen Streitbeilegungsverfahrens (IDR) des Mitglieds zu beantworten.
  • Der Kunde kann nur dann eine Beschwerde bei der Finanzkommission einreichen, wenn er mit der Entscheidung des Mitglieds nicht zufrieden ist oder die Entscheidung nicht innerhalb von 14 Tagen getroffen wurde.
02

Untersuchungsphase


Die Finanzkommission wird die Gründe der Beschwerde prüfen und deren Gültigkeit innerhalb von 5 Werktagen bestätigen.
 
  • Der Leiter der DRC wird sich innerhalb von 5 Werktagen mit dem Kunden und dem Mitglied in Verbindung setzen, um alle notwendigen Informationen zu erhalten und zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, die Beschwerde während der Untersuchungsphase beizulegen.
  • Wenn während der Untersuchungsphase keine Einigungsmöglichkeit besteht, geht die Beschwerde in die Entscheidungsphase und an die DRC.
03

Bestimmungsphase


Auf Grundlage der in der Feststellungsphase gesammelten Dokumente und Informationen wird die DRC über die Beschwerde entscheiden.
 
  • Falls weitere Informationen benötigt werden, wird DRC diese vom Kunden oder Mitglied anfordern. Die angeforderte Partei muss innerhalb von 7 Tagen antworten.
04

Auszeichnungen und Orden

 
Die Entscheidungen der DRC sind für Broker bindend. Für Kunden sind sie nur dann bindend, wenn sie diese akzeptieren.
 
  • Stimmt der Beschwerdeführer der Entscheidung der Streitschlichtungsstelle zu, muss er diese innerhalb von 14 Tagen akzeptieren. Reagiert der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Entscheidung der Streitschlichtungsstelle, gilt die Beschwerde als abgeschlossen.
  • Das Mitglied muss die Entschädigung innerhalb von 28 Tagen nach der Entscheidungsfindung gewähren.
  • Wenn die Entscheidung zugunsten des Mitglieds ausfiel, muss der Auftraggeber dem Mitglied innerhalb von 7 Tagen nach Entscheidungsfindung eine Freigabeerklärung ausstellen, und die Beschwerde gilt als abgeschlossen.
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