Was wir tun

EFSEC stellt sicher, dass Händler und Broker ihre Streitigkeiten schnell, effizient, unvoreingenommen und authentisch beilegen können und dass sie eine fundierte Antwort erhalten. Dies trägt zu ihrem Gesamtwissen über Forex und Contracts for Difference (CFDs) bei.

Was wir tun
Was ist EFSEC?

Die Europäische Finanzdienstleistungs- und Börsenkommission (EFSC) ist eine externe Streitbeilegungsorganisation (ESR) für Verbraucher/Händler, die Streitigkeiten mit Finanzdienstleistern, die Mitglieder der EFSC sind, nicht beilegen können.

Die Europäische Finanzdienstleistungs- und Börsenkommission (EFSC) hat sich zum Ziel gesetzt, einen neuen Ansatz für Händler und Broker gleichermaßen bereitzustellen, um alle Probleme zu lösen, die beim Handel auf dem Devisenmarkt auftreten.

Die Europäische Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) befasst sich mit einer Vielzahl von Streitigkeiten, unabhängig vom Streitwert. Wir geben Händlern eine Stimme, damit sie sich fair behandelt fühlen, und bieten Brokern die Möglichkeit, auf unberechtigte Beschwerden zu reagieren.

Ist die EFSEC-Regulierungsbehörde für die Regulierung von Brokeraktivitäten zuständig?
Die Finanzkommission wurde als neutrales Drittparteiengremium eingerichtet, um Beschwerden fair zu prüfen und beizulegen, mit dem Ziel, eine einfachere und schnellere Lösung als über Branchenaufsichtsbehörden und das Rechtssystem zu ermöglichen.
Was sind die Ziele der EFSEC?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Was geschieht, wenn ein Kunde eine Beschwerde bei der EFSEC einreicht?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Kann ich eine Beschwerde gegen einen Broker einreichen, der nicht mehr Mitglied der EFSEC ist?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Wie genau funktioniert der Streitschlichtungsausschuss?

Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einer Entscheidung der Europäischen Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Europäischen Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) verwendet wird. Er deckt keine Verluste von Händlern ab, die beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.

Ist die EFSEC unabhängig von allen Brokern und Aufsichtsbehörden?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Wo finde ich Informationen über einen Broker, der nicht mehr Mitglied der EFSEC ist?

Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einer Entscheidung der Europäischen Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Europäischen Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) verwendet wird. Er deckt keine Verluste von Händlern ab, die beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.

Veröffentlicht die EFSEC ihre Entscheidungen?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Gibt es einen Mindestbetrag für eine Beschwerde?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Was ist der Entschädigungsfonds und wie funktioniert er?
Der Entschädigungsfonds ist ein Fonds, der als Versicherungspolice für die Kunden der Mitglieder fungiert, aber nur dann zum Einsatz kommt, wenn ein Mitglied sich weigert, einem Urteil der Finanzkommission Folge zu leisten.

Es ist äußerst wichtig zu verstehen, dass der Fonds ausschließlich für Urteile der Finanzkommission verwendet wird. Er deckt keine Verluste ab, die Händlern beim eigenständigen Handel entstehen, und gilt nicht für den gesamten Kundenstamm eines Brokers im Falle dessen Insolvenz.

Darüber hinaus kann der Entschädigungsfonds nicht für Beschwerden im Zusammenhang mit dem Handel auf Managementkonten, dem Handel mit synthetischen oder nicht marktgängigen Finanzprodukten gemäß Klausel 16 der Regeln und Richtlinien der Finanzkommission verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds wird von der Finanzkommission durch die Zuweisung von 10 % der monatlichen Mitgliedsbeiträge an den Fonds finanziert. Diese Beiträge werden auf einem separaten Bankkonto verwahrt und dürfen nicht zur Finanzierung des Betriebs oder anderer Aktivitäten der Organisation verwendet werden.

Der Entschädigungsfonds deckt nur Urteile bis zu einem Betrag von 20.000 € pro Mandant eines Mitglieds ab.
Häufig gestellte Fragen für Mitglieder

Die Europäische Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) vereint Devisenbroker, die wissen, dass korrektes Handeln in allen Transaktionen oberste Priorität hat, und fördert so gut informierte und kompetente Trader, die die Funktionsweise des Marktes genau verstehen. Wir haben zudem einen transparenten und unkomplizierten Ansatz zur Selbstregulierung der Kryptowährungsmärkte entwickelt, indem wir kostenlose Streitbeilegungsdienste zwischen Tradern, Börsen und Finanzinstituten anbieten.

Durch ihren Beitritt zur Europäischen Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) demonstrieren Unternehmen ihr Engagement für höchste Standards im Geschäftsgebaren und bewährte Geschäftspraktiken, unabhängig von ihren Lizenzen und Standorten. Diese Aktivitäten tragen insgesamt zu einem transparenteren und glaubwürdigeren Devisenmarkt bei.

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