Beschwerden/Streitigkeiten
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Bevor die Europäische Finanzdienstleistungs- und Börsenaufsichtsbehörde (EFSC) Ihre Beschwerde bearbeiten kann, müssen Sie sich an den Finanzdienstleister gewandt und ihm Gelegenheit zur Beilegung des Streitfalls gegeben haben. In den meisten Fällen hat der Finanzdienstleister 14 Tage Zeit zu antworten.
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